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REGELN

1. Musikvideos haben möglicherweise keine englischen Untertitel.
2. Keine Gebührenbefreiung. Alle Eintrittsgelder sind nicht erstattungsfähig.
3. Mehrere Einsendungen desselben Einreichers werden akzeptiert.
4. Die Entscheidung des Festivalauswahlkomitees ist endgültig.
5. Die Festivalbehörden haben das Recht, Kopien jedes Films und des gesendeten Materials als Teil unserer Festivalbibliothek aufzubewahren. können für Bildung, Förderung, Sensibilisierung & kommerzielle Zwecke.
6. Die Ausschnitte der für den Münchner Musikvideopreis eingesendeten Filme können im Fernsehen, im lokalen Netzwerk, im Internet usw. zu Werbezwecken gezeigt werden.
7. Eingereichte Musikvideos müssen das Originalwerk des Teilnehmers sein und dürfen keine Urheberrechte oder andere Rechte Dritter verletzen. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass sie alle erforderlichen Urheberrechtsgenehmigungen für Musik, Ton und Musik eingeholt haben. Bilder. Usw. in ihrem Film vorgestellt.
8. Die Organisatoren der Munich Music Video Awards behalten sich das Recht vor, die Termine, den Veranstaltungsort, die Auszeichnungen und die Preisverleihung zu ändern, abzusagen oder neu zu planen. Kategorien ohne Zustimmung oder Information der Teilnehmer.
9. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, einzelne oder alle Preise nicht zu vergeben.

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